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Brandschutz im Holzbau - Experten im Gespräch

Brandschutz Holzbau: Wissen, worauf es ankommt

Im Rahmen der Bauvorschriften werden an verschiedene Gebäudeklassen spezifische Anforderungen gestellt, um den Brandschutz im Holzbau und die Sicherheit der Gebäude zu gewährleisten. Besonders in der mehrgeschossigen Massivholzbauweise müssen die unterschiedlichen Gebäudeklassen jeweils spezifische bauliche und brandschutztechnische Vorgaben erfüllen.

Brandschutz Holzbau: Die Anforderungen an Gebäudeklasse 4
Tragende, aussteifende und Raum abschließende Bauteile müssen in Gebäudeklasse 4 „hochfeuerhemmend“ ausgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Bauteile eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 60 Minuten aufweisen müssen, um die Vorschriften für den Brandschutz im Holzbau zu erfüllen.

Brandschutz Holzbau: Anforderungen an Gebäudeklasse 5
Tragende, aussteifende und Raum abschließende Bauteile sind in Gebäudeklasse 5 „feuerbeständig“ auszuführen. Feuerbeständig bedeutet, dass die Bauteile eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben müssen. Bauteile mit tragenden und aussteifenden Teilen aus brennbaren Baustoffen benötigen eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung sowie Dämmstoffe im Gefach aus nichtbrennbaren Baustoffen. Um den Brandschutz im Holzbau sicherzustellen, müssen die Oberflächen von Außenwänden, einschließlich der Dämmstoffe im Wärmedämm-Verbundsystem, schwerentflammbar sein.

Abweichungen von den Anforderungen an den Brandschutz im Holzbau sind zulässig, wenn das Sicherheitsniveau durch andere Maßnahmen gewährleistet ist. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich. Bei Abweichungen muss ein Brandschutznachweis durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur vorgelegt werden.

Die Verwendbarkeit von Wärmedämm-Verbundsystemen wird durch die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) nachgewiesen. Diese beschreibt sämtliche zugelassenen Komponenten des Systems, einschließlich der brandschutztechnischen Eigenschaften.

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Gesetzl. Grundlagen für den Brandschutz

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