Generell gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, desto attraktiver die Förderung. Durch die neue Struktur der Programme wird die
Förderung verbraucherfreundlicher und erweitert das Anwendungsfeld. So kann jetzt auch beispielsweise die qualifizierte Baubegleitung durch Sachverständige direkt bezuschusst und mit anderen Kredit- oder Zuschussverfahren kombiniert werden. Die Förderrichtlinien des CO²-Gebäudesanierungs-Programms bleiben erhalten.
Im
Herbst 2009 trat zudem die
EnEV 2009 in Kraft.
Ihre wichtigsten neuen Anforderungen:
- Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss durchschnittlich 15 % mehr leisten als nach der alten EnEV gefordert wurde.
- Eine Sanierung muss den Energiebedarf um mindestens 30 % senken, der Dämmstandard der Gebäudehülle muss um mindestens 15 % steigen.
- Ab 2010 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.
- Für Nachtspeicherheizungen kommt ab 2020 das Aus.
- Verstöße und die Angabe falscher Gebäudedaten im Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Weitere gute Gründe fürs Dämmen: