Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme
Sicherheit im Brandfall
In den Medien wurde in den vergangenen Wochen eine Reihe von Fragen zu Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) an Fassaden aufgeworfen. Dabei wurden die Gebrauchstauglichkeit und die Wirtschaftlichkeit von WDVS zur Energieeinsparung in Frage gestellt. Besonderes Aufsehen erregte das Thema „Sicherheit im Brandfall“, da die Darstellung in verschiedenen Medien den Eindruck erweckten, dass WDVS im Brandfall an Fassaden erhöhte Risiken produzieren und dass es reale Brandfälle gegeben hat, bei denen diese erhöhten Risiken zu beobachten waren. Außerdem wurde in einem Fernsehbeitrag ein Laborversuch vorgestellt, der angeblich die Gefährlichkeit von WDVS mit Polystyrolhartschaum (EPS), auch bekannt als Styropor, bestätigt.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), das in Deutschland für die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauteilen zuständig ist, und an der Erstellung der Bauordnungen entscheidend beteiligt ist, hat zur Darstellung in den Medien und den dort erhobenen Vorwürfen eine Presseerklärung und eine Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht (
dibt.de). Es wird darin zweifelsfrei festgestellt, dass die bisher zugelassenen WDV-Systeme sicher sind.
Die folgenden Antworten des Arbeitskreises Brandschutz des Fachverbandes WDVS entstanden unter Mitwirkung von Dipl.-Phys. Ingolf Kotthoff, MFPA Leipzig. Sie nehmen Stellung zu den üblichen Brandschutzanforderungen bei WDVS sowie zu zwei realen Bränden und einem Brandversuch, die in der Fernsehsendung „45 Minuten - Wahnsinn Wärmedämmung“ des NDR vom 28. November 2011 thematisiert wurden. Jahrzehntelange Forschung, zahlreiche Brandversuche und Untersuchungen im Rahmen von Zulassungen des Deutschen Instituts für Baustofftechnik (DIBt) belegen, dass
- bauaufsichtlich zugelassene WDVS unter Verwendung von flammgeschützem Polystyrol-Hartschaum im Brandfall an Fassaden bei anwendungsgerechter und zulassungskonformer Ausführung zusätzlicher Brandschutzmaßnahmen (dort wo erforderlich) zu keinen erhöhten Risiken führen,
- die dargestellten Schadensfeuer in Berlin-Pankow 2005 bzw. Delmenhorst 2011 keinesfalls belegen, dass durch die dort eingesetzten WDVS ein erhöhtes Risiko entstand und
- es sich bei dem in der MPA Braunschweig durchgeführten Brandversuch nur um einen zweckorientierten Demonstrationsversuch handelte, der weder normgerecht war, noch ein realistisches Szenario abbildete.
Die wichtigsten Fakten zum Thema Brandschutz
1. Welche Ursachen für Brände an Fassaden gibt es und wie wirken sich derartige Brände aus?
2. Verlaufen Brände in Gebäuden mit nichtbrennbaren Fassenden aus Mauerwerk oder Beton anders?
3. Was leitet sich daraus für das Bauordnungsrecht ab?
4. Welche Forderungen werden daraus für Außenwandbekleidungen abgeleitet?
5. Gibt es, wie in den Medien behauptet, eine Vielzahl von Fällen und sehr viele Ausnahmen, bei denen zusätzliche Brandschutzmaßnahmen für WDVS nicht gefordert sind oder nicht eingebaut werden?
6. Welches Brandverhalten hat Polystyrolhartschaum?
7. Wie stabil und widerstandsfähig sind die Deckschichten von WDVS im Brandfall?
8. Wie wird das Brandverhalten von WDVS geprüft, kontrolliert und bewertet?
9. Wie verhält sich ein WDVS mit Polystyrolhartschaum als Dämmstoff im Falle eines Brandes?
10. Welche Brandschutzmaßnahmen gibt es für WDVS mit Dämmstoffdicken des Polystyrolhartschaums von mehr als 100 Millimetern?
11. Ist ein Brandriegel alle zwei Geschosse ausreichend?
12. Ist der Sturzschutz wirksamer oder besser als der Brandriegel?
13. Kann das Übergreifen auf das Dach durch nichtbrennbare Fassaden verhindert werden?
14. Gibt es einen perfekten Brandschutz (z.B. Sprinklerung)?
15. Kann trotz des Brandriegels oder eines Sturzschutzes ein Brand auftreten?
16. Wie kann der Bauherr feststellen, ob die Brandschutzmaßnahmen bei einem WDVS ordnungsgemäß ausgeführt sind?
17. Wo finde ich verständliche Angaben, wie der Brandschutz bei einem WDVS sichergestellt werden kann?
NDR-Beitrag "Wahnsinn Wärmedämmung"
18. Wie wird ein Fassadenbrandversuch an einem Fassadenbekleidungssystem durchgeführt? Entsprach der Versuch an der Materialprüfanstalt Braunschweig, der im NDR-Beitrag „45 Minuten - Wahnsinn Wärmedämmung“ vom 28. November 2011 gezeigt wurde, den Vorschriften?
19. Warum hat es bei dieser Prüfung in Braunschweig dermaßen stark gebrannt? War der Versuch realistisch und übertragbar auf die Baupraxis?
20. Ist das in Braunschweig gezeigte Brandverhalten vergleichbar mit den Schadensfeuern in Berlin-Pankow 2005 bzw. Delmenhorst 2011?
21. Welche besonderen Bedingungen hatte der in den Medien zitierte Brandfall Delmenhorst 2011?
22. Hat das WDVS wesentlich zum Brandverlauf und den Folgen in Berlin-Pankow beigetragen? War die Ausführung des WDVS zulässig?
1. Welche Ursachen für Brände an Fassaden gibt es und wie wirken sich derartige Brände aus?
a) Brand in einem Nachbargebäude: Wenn der Abstand zwischen beiden Gebäuden groß genug ist, können die Flammen die gegenüberliegende Fassade nicht mehr erreichen und es wirkt nur noch die Wärmestrahlung. Ein Brandüberschlag von Gebäude zu Gebäude über die Fassade ist unwahrscheinlich.
b) Brand von außen, nahe der Fassade: Beim Brand eines Müllcontainers oder Autos an einer Fassade entwickelt sich meist bereits nach kurzer Zeit ein Brand hoher Intensität mit Flammenlängen von mehr als drei Metern. Dadurch wird die Fensterverglasung mindestens im unteren Geschoss des Gebäudes zerstört. Das Feuer tritt in den Innenraum des Gebäudes ein – der Raum brennt.
Wenn z.B. das Auto oder der Müllcontainer in einem Schuppen oder Carport aus Holz stehen, wird der Brand durch das Mitbrennen des Schuppens wesentlich intensiver. Weitere Geschosse werden direkt durch die Flammen erreicht. Somit brennt es in mehreren Geschossen gleichzeitig. Das Gleiche gilt auch, wenn ein Schuppen oder ein angrenzendes Gebäude brennen.
c) Brand in einem Gebäude (Raumbrand): Wenn ein Brand in einem Raum nicht rechtzeitig gelöscht wird, kommt es nach 8 bis 12 Minuten nach dem Flash-over zu einem Vollbrand, der die Fensterscheibe sprengt. Dann treten schlagartig Flammen vor die Fassade aus, die Höhen über dem Sturz dieses Fensters von durchschnittlich 2,5 bis 6 Metern erreichen können. Diese Flammen erreichen sofort die Fenster im nächsten oder sogar im übernächsten Geschoss. Sie zerstören dort spätestens nach weiteren 2 bis 3 Minuten die Scheiben, Flammen schlagen in die Räume, und es brennt in diesen Geschossen (Flammensprung).
Falls kein rechtzeitiger Löschangriff der Feuerwehr erfolgt, springt der Brand über die Öffnungen von Etage zu Etage immer weiter bis zum obersten Geschoss und in das Dach des Gebäudes.
2. Verlaufen Brände in Gebäuden mit nichtbrennbaren Fassenden aus Mauerwerk oder Beton anders?
Sowohl bei einem Brand am Fassadenfuß (von außen) als auch aus einem Raum heraus (von innen) wird es immer zu einer kontinuierlich fortschreitenden Brandausbreitung über die Fassade in darüber liegende Geschosse mit Öffnungen bis hin zum Dach kommen, wenn die Feuerwehr nicht rechtzeitig eingreift. Das gilt auch für Fassaden aus nichtbrennbarem Mauerwerk oder Beton.
3. Was leitet sich daraus für das Bauordnungsrecht ab?
Das Ziel der Brandschutzvorschriften des Bauordnungsrechts ist es, an allen Fassaden – auch an brennbaren – zu verhindern, dass sich ein Brand schneller nach oben ausbreitet als er es ohnehin über eine nicht brennbare Fassade mit übereinander liegenden Fenstern tut.
Das Bauordnungsrecht orientiert sich bei seiner Risikoabschätzung an der Wahrscheinlichkeit, mit der „übliche Brände“ auftreten, und legt diese als Bemessungsszenario zugrunde. Anhand aktueller Schadensfälle werden diese Ansätze ständig überprüft. Denkbare Extrembrandfälle (z.B. ein brennender Tanklaster an einer Fassade) werden angemessen betrachtet, jedoch nicht als alleinige Grundlage angenommen.
Das baurechtliche Brandschutzziel an der Gebäudeaußenwand besteht darin, eine schnelle Brandausbreitung über mehr als zwei (nicht ein!) Geschosse oberhalb der Brandausbruchstelle (Raumbrand oder am Fassadenfuß) vor dem Löschangriff der Feuerwehr (Zeitraum von 15 – 20 Minuten) zu verhindern.
Ein lokales Mitbrennen eines Außenwandbekleidungssystems ist daher bei Gebäuden normaler Art und Nutzung bis zu einer Gebäudehöhe, die der Feuerwehr noch einen externen Löschangriff erlaubt, zulässig.
4. Welche Forderungen werden daraus für Außenwandbekleidungen abgeleitet?
Der Beitrag von Außenwandbekleidungen zum Gesamtbrandgeschehen wird in Abhängigkeit von der Art und Höhe eines Gebäudes geregelt. Fassadenbekleidungssysteme werden brandschutztechnisch als Baustoffe behandelt, da sie weder raumbildend noch Bestandteil des Tragwerks des Gebäudes sind. Bewertet werden dabei nicht nur die einzelnen verwendeten Materialien, sondern auch Baustoffverbunde bzw. Systeme, wie z.B. Wärmedämm-Verbundsysteme.
Es wird unterschieden zwischen leichtentflammbaren, normalentflammbaren, schwerentflammbaren und nichtbrennbaren Fassadenbekleidungssystemen.
- Leichtentflammbare Fassadenbekleidungssysteme wären durch eine kleine Flamme (z.B. Streichholz) sofort entzündbar und würden unkontrollierbar schnell abbrennen.
- Normalentflammbare Fassadenbekleidungssysteme dürfen durch eine kleine Flamme (z.B. Streichholz) entzündbar sein, dann aber nur langsam fortschreitend brennen (Beispiel: Holzfassaden).
- Schwerentflammbare Fassadenbekleidungssysteme dürfen auch bei Einwirkung einer größeren Zündquelle nicht zu einer schnellen Brandausbreitung führen. Der Brand muss lokal begrenzt bleiben (Beispiel: WDVS mit Polystyrolhartschaum).
- Nichtbrennbare Fassadenbekleidungssysteme dürfen auch bei einem teilweise oder voll entwickelten Brand nicht wesentlich zum Brand beitragen. Ein lokales Mitbrennen kann aber auftreten (Beispiel: WDVS mit Mineralwolle).
Die nachfolgend angegebenen Gebäudehöhen werden baurechtlich jeweils nach der Höhe über der Geländeoberkante des Fußbodens des obersten Geschosses bemessen, in dem Aufenthaltsräume möglich sind.
- Leichtentflammbare Baustoffe dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht an Fassaden verwendet werden.
- An Gebäuden bis zu 7 Metern Höhe (früher als Gebäude geringer Höhe bezeichnet, heute sind dies die Gebäudeklassen 1, 2 und 3) dürfen normalentflammbare Baustoffe als Fassadenbekleidungen verwendet werden.
- An Gebäuden zwischen 7 Metern und 22 Metern Höhe (früher als Gebäude mittlerer Höhe bezeichnet, heute Gebäudeklassen 4 und 5) ist die Verwendung mindestens schwerentflammbarer Fassadenbekleidungen baurechtlich vorgeschrieben.
- Für Gebäude über 22 Meter Höhe (Hochhäuser) dürfen ausschließlich nichtbrennbare Fassadenbekleidungen eingesetzt werden.
An Fassadenbekleidungen bei Sonderbauten können besondere Anforderungen gestellt werden.
5. Gibt es, wie in den Medien behauptet, eine Vielzahl von Fällen und sehr viele Ausnahmen, bei denen zusätzliche Brandschutzmaßnahmen für WDVS nicht gefordert sind oder nicht eingebaut werden?
Nein. Nur bei Gebäuden geringer Höhe (GK 1-3) werden von den Landesbauordnungen keine Brandschutzmaßnahmen (Sturzschutz, Brandriegel) gegen die schnelle geschossübergreifende Brandausbreitung gefordert. Im Zuge seiner Risikoabschätzung geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei derartigen Gebäuden Selbstrettung und Evakuierung in kurzer Zeit möglich sind. Daher sind bei diesen Gebäuden grundsätzlich normalentflammbare Baustoffe zulässig.
6. Welches Brandverhalten hat Polystyrolhartschaum?Polystyrolhartschaum ist, wie viele andere Baustoffe, ein brennbarer Baustoff. In Deutschland wird für Anwendungen im Bauwesen ausschließlich flammgeschützter Polystyrolhartschaum eingesetzt, der nach DIN4102-2 als schwerentflammbar (B1) eingestuft ist. Damit ist sichergestellt, dass dieser auch bei Einwirkung durch eine größere Zündquelle (z.B. brennender Papierkorb) nicht selbständig weiterbrennt und der Brand deshalb lokal begrenzt bleibt.
7. Wie stabil und widerstandsfähig sind die Deckschichten von WDVS im Brandfall?
Der Dämmstoff in einem WDVS ist im verbauten Zustand immer vollflächig umhüllt. Das Gefüge von Putzen besteht bei WDVS überwiegend, das heißt zu 90 Prozent oder mehr, aus nichtbrennbaren mineralischen Materialien. Der sehr hohe nichtbrennbare Anteil verhindert ein fortschreitendes „Lauffeuer“ an der Putzoberfläche.
Zur Verbesserung der Stabilität und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beschädigungen enthält der Putzaufbau zusätzlich immer ein Armierungsgewebe, das in der Regel aus Glasfasern besteht.
Bereits bei einer Dicke von 4 Millimetern halten derartige Putzschichten einer einseitigen Vollbrand-Beanspruchung (fassadenseitige Flammeneinwirkung) über mindestens 30 Minuten stand, ohne sich zu öffnen.
8. Wie wird das Brandverhalten von WDVS geprüft, kontrolliert und bewertet?
Baustoffe werden nach nationalen (DIN 4102-1) bzw. europäischen Normen (DIN EN 13501-1) geprüft, klassifiziert und überwacht. Für WDVS heißt das, dass sowohl die verwendeten Dämmstoffe und andere Komponenten, als auch das Gesamtsystem geprüft, bewertet und regelmäßig fremdüberwacht werden.
Ergänzend werden Fassadenbekleidungen im originalen Einbauzustand nach DIN E 4102-20 als Bestandteil der Zulassungsgrundsätze des DIBt geprüft, um zusätzlich brandschutztechnisch kritische Einbausituationen absichern zu können.
Die abschließende Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt für WDVS durch die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zentral durch das DIBt, Berlin.
9. Wie verhält sich ein WDVS mit Polystyrolhartschaum als Dämmstoff im Falle eines Brandes?
Wenn Flammen bei einem Raumbrand aus einer Gebäudeöffnung herausschlagen, werden die Putzschicht des WDVS und der darunter liegende Dämmstoff zunächst erwärmt. Der Polystyrolhartschaum erweicht und schmilzt ab einer Temperatur von ca. 140°C. Die Schmelze läuft im Inneren des Systems nach unten und sammelt sich auf dem Sturz der Öffnung. Dort wird sie durch die austretenden Flammen weiter erhitzt, teilweise verdampft und pyrolisiert auch zu brennbaren Gasen. Gleichzeitig erwärmen sich die Gase hinter der Putzschicht und dehnen sich aus.
Wird der Druck hinter der Putzschicht durch die erwärmten Gase zu groß und das Gewicht der Schmelze auf dem Sturz zu hoch, reißt die Putzschicht im Sturzbereich auf (mechanisches Versagen). Die Flammen des Raumbrandes treten in das Systeminnere ein und die brennbaren Gase entzünden sich. Es kommt zu einem Brennen im WDVS und zu einer Brandausbreitung nach oben.
Bis zu einer Dämmstoffdicke von 100 Millimetern ist die Belastung durch die Schmelze so gering, dass der Sturz nicht aufreißt. Deshalb ist bei derart geringen Dämmstoffdicken im Falle eines Brandes in keinem Fall ein wesentlicher Beitrag des WDVS zu einer Brandausbreitung über die Fassade zu erwarten. Diese WDVS sind daher auch ohne besondere Brandschutzmaßnahmen schwerentflammbar. Schwerentflammbare WDVS mit Dämmstoffdicken von mehr als 100 Millimetern werden mit Brandschutzmaßnahmen ausgeführt.
10. Welche Brandschutzmaßnahmen gibt es für WDVS mit Dämmstoffdicken des Polystyrolhartschaums von mehr als 100 Millimetern?
Die Brandschutzmaßnahmen sind so ausgelegt, dass durch das WDVS keine schnellere Brandausbreitung verursacht werden kann, als dies ohnehin durch den Flammensprung von Stockwerk zu Stockwerk an nichtbrennbaren Fassaden zu erwarten ist. Es werden unterschieden:
Sturzschutz: Er dient der zusätzlichen Stabilisierung des Sturzes im Brandfall bei größeren Dämmstoffdicken und verhindert das Eindringen eines Brandes in den Dämmstoff des WDVS. Er besteht aus Mineralwollestreifen (alternativ: Polyurethan) oder zusätzlichen Lagen aus Glasgewebe (Gewebeschlaufe), die direkt am Sturz von Gebäudeöffnungen angebracht sind.
Umlaufender Brandriegel: Er dient der Verhinderung der Brandausbreitung im Dämmstoff des WDVS über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandausbruchstelle. Er besteht aus einem horizontal um das Gebäude in jedem zweiten Geschoss durchgängig laufenden Streifen aus Mineralwolle (alternativ: Polyurethan), maximal 0,5 Meter über dem Sturz angebracht.
In den Zulassungen der WDVS sind Details für die Ausführung der Brandschutzmaßnahmen festgelegt.
11. Ist ein Brandriegel alle zwei Geschosse ausreichend?
Ausgangssituation A: Bei einem Brand in einem Raum direkt unterhalb des Brandriegels (max.0,5 m Abstand zwischen Sturz und Brandriegel) treten Flammen schlagartig durch ein offenes oder geborstenes Fenster nach dem Flash-over im Raum aus. Austretende Flammen, die mindestens 2,5 Meter hoch sind, beaufschlagen zeitgleich die darüber liegende Putzoberfläche des WDVS (Sturzunterseite und Fläche) und das Fenster der darüber liegenden Etage mindestens bis zu seiner halben Höhe. Der Brandriegel wird dabei durch die Flammen des Raumbrandes überstrichen. Es laufen folgende Vorgänge ab:
| Zeit |
Raumbrand |
WDVS |
| 0 Minuten |
Flash-over in der Etage, in der der Brand entsteht (Etage 0). |
|
1. bis 3. Minute |
Bersten der Fensterscheibe in der nächsten Etage (Etage 1) ohne Beteiligung des WDVS, Flammeneintritt in das Gebäude. Geschossweise Brandweiterleitung ist erfolgt! Entflammung von Einrichtungsgegenständen (Gardinen etc.) |
Beginn des lokalen Austreibens von organischen Bestandteilen aus der Putzbeschichtung. Erweichung des Dämmstoffes im Flammenbereich (mindestens 2,5 Meter). |
3. bis 6. Minute |
Brandausbreitung im Raum über der Etage, in der der Brand entstanden ist (Etage 1). |
Lokales „Mitbrennen“ der Putzbeschichtung im Flammenbereich des Putzes. Ablagerung von Polystyrolschmelze auf dem Sturz des Brandraumfensters (Etage 0) und auf der Oberseite des Brandriegels. Die Putzschicht bleibt geschlossen. |
6. bis 10. Minute |
„Entwickelter“ Brand im Raum in Etage 1.
|
|
| 10. bis 15. Minute |
Flash-over im Raum (Etage 1, oberhalb der Brandetage), Übergang in den Vollbrand, Flammen treten auch hier vor die Fassade aus, es brennt aus zwei übereinander liegenden Räumen. |
Der Sturz am Brandraumfenster (Etage 0) bleibt meist geschlossen. Wenn er sich öffnet, liefert dies keinen relevanten Beitrag zum Brand, weil bis zum nächsten Brandriegel nur 0,5 Meter Dämmstoffhöhe zur Verfügung steht und der Brandriegel ein Weiterbrennen im Dämmstoff sicher verhindert. |
| Ab 15 Minuten |
Brand beaufschlagt das Fenster in der nächsten Etage (Etage 2)... |
Keine Brandweiterleitung durch das WDVS über die 1. Etage hinaus. |
| |
Zu erwartender Löschangriff der Feuerwehr (oder bereits früher) |
Fazit A: Das baurechtliche Brandschutzziel an der Gebäudeaußenwand, eine schnelle Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandausbruchstelle vor dem Löschangriff der Feuerwehr zu verhindern, wurde erreicht.
Ausgangssituation B: Bei einem Brand in einem Raum in der zweiten Etage unterhalb des Brandriegels (ca. 3,0 Meter Abstand zwischen Sturz und Brandriegel) treten Flammen schlagartig durch ein offenes oder geborstenes Fenster nach dem flash-over im Raum aus. Die austretenden Flammen, die mindestens 2,5 Meter hoch sind, beaufschlagen zeitgleich die darüber liegende Putzoberfläche des WDVS und das Fenster der darüber liegenden Etage mindestens bis zu seiner halben Höhe. Der nächstgelegene Brandriegel wird dabei durch die Flammen nicht überstrichen. Es laufen folgende Vorgänge ab:
| Zeit |
Raumbrand |
WDVS |
| 0 Minute |
Flash-over in der Etage, in der der Brand entsteht (Etage 0). |
|
1. bis 3. Minute |
Bersten der Fensterscheibe in der nächsten Etage (Etage 1) ohne Beteiligung des WDVS, Flammeneintritt in das Gebäude. Geschossweise Brandweiterleitung ist erfolgt! Entflammung von Einrichtungsgegenständen (Gardinen etc.) |
Beginn des lokalen Austreibens von organischen Bestandteilen aus der Putzbeschichtung.Erweichung des Dämmstoffes im Flammenbereich. |
3. bis 6. Minute |
Brandausbreitung im Raum (Etage 1). |
Lokales „Mitbrennen“ der Putzbeschichtung im Flammenbereich des Putzes. Ablagerung von Polystyrolschmelze auf dem Sturz des Brandraumfensters (Etage 0). Die Putzschicht bleibt geschlossen. |
8. bis 10. Minute |
„Entwickelter“ Brand im Raum in Etage 1. |
Der Putz oberhalb des Brandriegels bleibt deshalb geschlossen. |
| 10. bis 15. Minute |
Vollbrand im Raum (Etage 1). |
Der Sturz am Brandraumfenster (Etage 0) bleibt meist geschlossen. |
| Ab 15 Minuten |
Flash-over im Raum (Etage 1, oberhalb der Brandetage). Übergang in den Vollbrand. Flammen treten auch hier vor die Fassade aus. Es brennt aus zwei übereinander liegenden Räumen. |
Keine Brandweiterleitung durch das WDVS über die 1. Etage hinaus. |
| |
Zu erwartender Löschangriff der Feuerwehr (oder bereits früher) |
Fazit B:Das baurechtliche Brandschutzziel, an der Gebäudeaußenwand eine schnelle Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandausbruchstelle vor dem Löschangriff der Feuerwehr zu verhindern, wurde auch in diesem Fall sicher erreicht.
Wie dargestellt, ist die Frage, ob ein Brandriegel alle zwei Geschosse ausreichend ist, klar mit „ja“ zu beantworten.
12. Ist der Sturzschutz wirksamer oder besser als der Brandriegel?
Beide Lösungen sind gleichwertige, zulassungskonforme Maßnahmen. Sie sind in ihrer praktischen Anwendung und Wirksamkeit vielfach durch Prüfungen nachgewiesen.
13. Kann das Übergreifen auf das Dach durch nichtbrennbare Fassaden verhindert werden?
Nein. Solange Dächer belüftet sind, ist immer ein Eindringen eines Brandes von außen möglich, ob über eine nichtbrennbare, hinterlüftete Fassadenbekleidung (VHF) oder durch die Flammen aus einer Fensteröffnung unterhalb des Daches.
14. Gibt es einen perfekten Brandschutz (z.B. Sprinklerung)?
Einen „perfekten“ Brandschutz kann es genauso wenig geben wie ein „unfallfreies Auto“. Vorbeugender baulicher Brandschutz ist immer ein Balanceakt zwischen Nutzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit.
15. Kann trotz des Brandriegels oder eines Sturzschutzes ein Brand auftreten?
Die Entstehung eines Brandes im oder vor dem Gebäude durch technische Defekte, Fahrlässigkeit oder Brandstiftung ist immer möglich. Auch wenn die Außenwand ausschließlich aus nichtbrennbaren Stoffen wie Stein oder Beton besteht, erfolgt kontinuierlich fortschreitend eine Brandweiterleitung von unten nach oben durch den Flammensprung von Fenster zu Fenster.
Fassaden mit einer Bekleidung durch ein WDVS mit Polystyrolhartschaum beschleunigen diesen Vorgang nicht, sofern der Dämmstoff dünner als 100 Millimeter ist oder bei größeren Dämmstoffdicken zusätzlich die in den Zulassungen geforderten Brandschutzmaßnahmen wie Sturzschutz oder Brandriegel eingebaut sind.
16. Wie kann der Bauherr feststellen, ob die Brandschutzmaßnahmen bei einem WDVS ordnungsgemäß ausgeführt sind?
Durch eine ordnungsgemäße Planung, Bauüberwachung und deren Dokumentation wird bereits ein weitgehender Einblick möglich. Aus den Dokumenten der Bauleitung sollte ersichtlich sein, wie das WDVS ausgeführt wurde und ob es den baurechtlichen Anforderungen sowie den Vorgaben des Bauherren entspricht. Im Rahmen der Bauabnahme wird dies überprüft.
17. Wo finde ich verständliche Angaben, wie der Brandschutz bei einem WDVS sichergestellt werden kann?
In der Zulassung des verwendeten WDV-Systems und ergänzend in der technischen Systeminfo Nr. 6 des Fachverbandes WDVS.
NDR-Beitrag "Wahnsinn Wärmedämmung"
18. Wie wird ein Fassadenbrandversuch an einem Fassadenbekleidungssystem durchgeführt? Entsprach der Versuch an der Materialprüfanstalt Braunschweig, der im NDR-Beitrag „45 Minuten - Wahnsinn Wärmedämmung“ vom 28. November 2011 gezeigt wurde, den Vorschriften?
In den Zulassungsgrundsätzen des DIBt ist festgelegt, dass der Fassadenbrandversuch nach dem Entwurf DIN E 4102-20 durchzuführen ist. Der Versuchsstand simuliert die Innenecke einer Außenwand mit zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Wänden. Darauf wird die zu untersuchende Fassadenbekleidung im originalen Einbauzustand
angebracht und mit einem Gasbrenner bei natürlichen Lüftungsbedingungen beflammt. Die Anordnung des Gasbrenners simuliert die Brandsituation, die an Gebäuden eintritt, wenn sich ein Wohnraum im Vollbrand befindet und ein Feueraustritt durch ein Fenster stattfindet. Die Beanspruchungsdauer durch das Prüffeuer beträgt 20 Minuten. Damit soll die kritischste denkbare Situation erfasst werden.
Der Versuchsstand an der MPA Braunschweig entsprach nicht dem Normaufbau, sondern bildete stattdessen einen U-förmigen Halbkamin mit völlig anderen Strömungsbedingungen.
Das WDVS beim Versuchsaufbau in Braunschweig war für das beabsichtigte Prüfszenario (Brand in einem Raum in der zweiten Etage unterhalb des Brandriegels, ca. 3,0 Meter Abstand zwischen Sturz und Brandriegel) nicht korrekt angebracht, da kein Brandriegel in 3 Metern Höhe ausgeführt war und das WDVS sich nur an der verkürzten Rückwand des Versuchstandes befand. Die Prüfung entsprach daher weder den Vorgaben der Norm und der Zulassungsgrundsätze noch hatte sie einen plausiblen praxisgerechten Bezug.
19. Warum hat es bei dieser Prüfung in Braunschweig dermaßen stark gebrannt? War der Versuch realistisch und übertragbar auf die Baupraxis?
Der Versuch ist nicht übertragbar auf die Baupraxis. Der Versuch wurde unter extrem ungünstigen und unrealistischen Bedingungen durchgeführt (siehe oben), die mit den Bedingungen in der Praxis nichts zu tun haben. Eine derartige Einbausituation ist in der
Praxis nicht realisierbar.
20. Ist das in Braunschweig gezeigte Brandverhalten vergleichbar mit den Schadensfeuern in Berlin-Pankow 2005 bzw. Delmenhorst 2011?
Nein, in keiner Weise. Bei diesen Bränden handelte es sich in beiden Fällen nicht um übliche, dem Bauordnungsrecht und den normgerechten Brandprüfungen zugrunde liegende Brandsituationen. In beiden Fällen waren zusätzliche brandbeschleunigende Faktoren vorhanden, die nicht durch das WDVS verursacht wurden.
21. Welche besonderen Bedingungen hatte der in den Medien zitierte Brandfall Delmenhorst 2011?
Obwohl derzeit noch nicht alle Begleitumstände bekannt und zugänglich sind, lässt sich den Presseberichten folgendes entnehmen:
- Als Brandausbruchstelle wurden Müllsammelbehälter identifiziert, welche in Holzschuppen standen. Diese waren unmittelbar an die Fassaden gebaut. Der Eigentümer bezeichnete sie als Kellerersatzräume für die Bewohner (Weserkurier vom 30.11.2011).
- Das Dach der Holzschuppen grenzte oberhalb des Erdgeschosses an die Fassade. Darüber befanden sich bis zum Dach weitere drei Geschosse.
- Aus den Schädigungs- und Flammenbildern lässt sich schließen, dass die
Länge der Flammen der brennenden Müllcontainer und der Holzkonstruktion oberhalb dieses Daches Höhen von 4 bis 6 Metern erreichten. Somit beaufschlagten offensichtlich bereits die Flammen der brennenden Müllcontainer und des Holzschuppens unmittelbar die Fenster aller Geschosse der Gebäude, mit Ausnahme der obersten.
- Exakte Angaben über die Branddauer fehlen. Anhand der Waffelung des
Holzes auf den Schädigungsbildern sind bis zu 30 Minuten anzunehmen.
- Es handelte sich nach Aussagen des Bauherrn um ein WDVS mit einer
Polystyrolhartschaumdämmung, das eine Dämmdicke von weniger als 100 Millimetern hatte. Brandriegel oder Sturzschutz waren nicht ausgeführt.
- Möglicherweise wurden durch abfallende Holzteile Putzschichten des WDVS so verletzt, dass der externe Extrembrand den Dämmstoff entzünden konnte. Auszuschließen ist jedoch auch nicht, dass eine Beschädigung des WDVS bereits bei der Montage der Holzschuppen geschah.
- Der massebezogene Anteil der relativ dünnen Polystyrol-Dämmschicht kann mit hoher Sicherheit, im Gegensatz zu dem Müllcontainer und dem
Holzschuppen, keinen großen Beitrag zum Gesamtbrandgeschehen geleistet haben. Natürlich beteiligt sich Polystyrol bei direkter Beflammung am Brand, dies aber nicht ohne eine ausreichende Stützflamme. Diese Stützflamme war hier durch die „Doppelbeanspruchung“ (Müllcontainer und „Gebäudeteil“ aus
brennbaren Baustoffen direkt an der Fassade) gegeben.
Der Brand in Delmenhorst entspricht nicht den üblichen Risikosituationen, die im Bauordnungsrecht angesetzt werden. In diesem Fall sollen
insbesondere die Kellerersatzräume mit ihrer hohen Brandlast für das Schadensvolumen verantwortlich gewesen sein. Daraufhin wurde für die Neuerrichtung festgelegt, dass diese Kellerersatzräume in nichtbrennbarer und feuerwiderstandsfähiger Bauweise zu errichten sind.
22. Hat das WDVS wesentlich zum Brandverlauf und den Folgen in Berlin-Pankow beigetragen? War die Ausführung des WDVS zulässig?
Hier sind im Gegensatz zum Brand in Delmenhorst die wesentlichen Bedingungen bekannt.
- Der Gebäudekomplex wurde vollständig in Stahlbetonbauweise mit einer
außen liegenden „verlorenen“ Schalung aus 25 Millimeter dicken, normalentflammbaren (DIN 4102-B2) Holzspanplatten ausgeführt, die sowohl außen an der Fassade, als auch in allen Räumen im Gebäude einschließlich der Treppenräume angebracht und innen nur mit einem dünnen 1 bis 2 Millimeter dicken Dispersionsputz überzogen waren.
- Außen auf den normalentflammbaren, brennbaren Holzspanplatten war ein mechanisch befestigtes WDVS (Schienensystem) mit einer 80 Millimeter dicken Polystyrol-Hartschaumdämmung aufgebracht. Das WDVS hatte für diese Anwendung einen Verwendbarkeitsnachweis (Zulassung im Einzelfall), für den vorher eigens ein Originalbrandversuch durchgeführt wurde. Darin waren für diesen Fall (Holzuntergrund) Brandschutzmaßnahmen vorgesehen. Nach dem Brand wurde laut Feuerwehr festgestellt, dass weder diese Brandschutzmaßnahmen
noch das WDVS richtig ausgeführt worden waren.
- Der Brand begann mit der Entzündung eines Fernsehers (Wohnung 2. OG), dessen leichtentflammbares Gehäuse intensiv brannte und angrenzende Möbel entzündete. Durch die offen gelassene Wohnungstür und die ebenfalls offenen Fenster bekam der Brand genügend Sauerstoff und breitete sich in den drei Räumen der Wohnung rasch aus. Zusätzlich zur Wohnungseinrichtung entflammten die Spanplatten an Wänden und Decken. Dadurch wurden die brennbare Masse und die Energiefreisetzung gegenüber einem üblichen Wohnungsbrand mehr als verdoppelt. Das führte dazu, dass sehr große Mengen brennbarer Gase entstanden, die nach dem Flash-over (Durchzündung des Raums) vor die Fassade gedrückt wurden und dort als „Flammensäule“ abfackelten. Dieses Phänomen ist auch von sogenannten "Saunabränden“ (großflächige und schwere Lattenroste) bekannt. Die
Flammenlängen dieser Gase allein überstrichen alle vier darüber liegenden Etagen - zunächst ohne eine Beteiligung des WDVS - und lösten in den darüber liegenden Wohnungen Brände aus. Im Laufe des Brandfortschritts brannte schließlich auch die 80 Millimeter dicke Polystyrol-Hartschaumdämmung und die darunter liegende 25 Millimeter dicke, kompakte Holzspanplatte lokal im Flammenkegel der Raumbrände mit. Natürlich lieferte auch dies einen Beitrag zum Brand, der allerdings im Vergleich zu der freigesetzten Energie von vier Wohnraumbränden gering war. Der Flammensprung von Etage zu Etage wurde bei der dargestellten Extrembrandsituation (alle Räume allseits mit dicken Holztafeln ausgekleidet) nicht durch das WDVS verursacht, sondern bereits durch das Brennen der Holzauskleidung der Räume. Die Schädigungsbilder nach dem Brand zeigen, dass keine seitliche Brandausbreitung durch das WDVS verursacht wurde. Die Schädigung reicht nur bis in den Bereich, in dem die Wärmestrahlung der aus den Fenstern austretenden Flammen wirkte. Entgegen der Medienaussagen war also auch bei diesem Brand das WDVS weder ursächlich für das Brandgeschehen verantwortlich, noch wirkte es stark beschleunigend. Vielmehr ist brandschutztechnisch zu überprüfen, ob der Verbleib
einer „verlorenen“ Holzschalung im Nutzungszustand in allen Räumen eines Gebäudes tolerabel ist.